Ortsfeste Leitern prüfen lassen – Sicherheit mit System von Induclimb

Fest montiert, aber nicht automatisch sicher

Ortsfeste Leitern – z. B. Steigleitern an Fassaden, Silos, Industrieanlagen oder Lagerhallen – gelten oft als Selbstverständlichkeit. Doch gerade hier lauert eine oft unterschätzte Gefahr: Materialermüdung, Korrosion, unsachgemäße Befestigung oder fehlende Absturzsicherungen können im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben. Deshalb schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen ortsfester Steigleitern zwingend vor – sowohl im gewerblichen wie auch im öffentlichen Bereich.

Induclimb übernimmt für Sie die fachgerechte Prüfung, Dokumentation und ggf. auch die Instandsetzung dieser sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Schnell, professionell und rechtssicher.

Wann müssen ortsfeste Leitern geprüft werden?

Die Prüfung ortsfester Leitern basiert auf folgenden Normen und Vorschriften:

  • DIN EN ISO 14122-4 – für maschinennahe ortsfeste Zugänge
  • DIN 18799-1 – für ortsfeste Leitern an baulichen Anlagen
  • DGUV Information 208-032 – zur Anwendung und Prüfung ortsfester Steigleitern
  • BetrSichV und TRBS 1201 – als gesetzliche Grundlage

Pflicht zur Prüfung:

  • jährlich durch eine „befähigte Person“ nach TRBS 1203
  • bei Veränderungen an der Anlage oder den Umgebungsbedingungen
  • bei Beschädigung oder Störung im Betrieb
  • bei Neuinstallation oder Wiederinbetriebnahme nach Stillstand

Was wir bei der Leiterprüfung konkret tun

Unsere Experten prüfen nicht nur optisch – wir dokumentieren, bewerten und beraten mit Weitblick. Die Prüfung umfasst:

  • 🔎 Sichtkontrolle aller tragenden und sicherheitsrelevanten Bauteile
  • 📏 Maßkontrolle von Sprossenabständen, Wandabständen, Rückenschutz etc.
  • 🔩 Befestigungsprüfung: Sind alle Verankerungen normgerecht?
  • ⚠️ Erfassung von Korrosion, Verformung oder Rissbildung
  • 🛡️ Zustand von Rückenschutz, Steigschutzsystemen oder Steigschienen
  • 📄 Prüfbericht mit Fotodokumentation und Maßnahmenempfehlung

Irrtümer und unterschätzte Risiken bei ortsfesten Leitern

„Die Leiter hängt da seit Jahren, da passiert nix.“
✅ Alter, Umwelteinflüsse und nicht sichtbare Schäden machen gerade ältere Anlagen riskant – besonders bei verdeckten Befestigungen.

„Steigschutz ist nur für sehr hohe Leitern Pflicht.“
✅ Bereits ab einer Fallhöhe von 5 Metern (oft auch darunter!) ist ein technisches Steigschutzelement verpflichtend.

„Eine Prüfung kann jeder Handwerker machen.“
✅ Nein. Nur „befähigte Personen“ mit Sachkunde gemäß TRBS 1203 dürfen diese sicherheitstechnische Bewertung durchführen – so wie unser Team.

Typische Schäden und Mängel – Beispiele aus der Praxis

  • Rost an Sprossen oder Wandankern – führt zu erhöhter Bruchgefahr bei Belastung
  • Verformte Holme durch Anfahrschäden oder Frost – oft übersehen, aber gravierend
  • Fehlende Einstiegsabsicherungen – erhöhtes Risiko für unbefugten Zugang oder Absturz
  • Ungeeignete Nachrüstungen – z. B. improvisierte Steigschutzsysteme ohne Zulassung

Ihre Vorteile mit Induclimb

  • ✔️ Rechtssichere Prüfung nach DIN- und DGUV-Vorgaben
  • ✔️ Kurze Reaktionszeiten – auch bei dringendem Bedarf
  • ✔️ Langfristige Prüfpläne – wir erinnern Sie an Fristen
  • ✔️ Transparente Berichte mit klaren Handlungsempfehlungen
  • ✔️ Ggf. direkte Instandsetzung oder Nachrüstung aus einer Hand

Wir verstehen ortsfeste Leitern nicht als einfache Aufstiege – sondern als sicherheitsrelevante Bauteile mit Verantwortung. Deshalb prüfen wir nicht nur, wir denken auch mit.

Besondere Branchenlösungen

Induclimb kennt die Anforderungen unterschiedlichster Einsatzbereiche:

  • 🏭 Industrieanlagen: hohe Leitern mit mehrstufigem Zugang und wechselnden Steigschutzsystemen
  • 🏢 Immobilienwirtschaft: Fassadenleitern für Wartung & Reinigung – oft stark witterungsbelastet
  • 🌾 Landwirtschaft & Siloanlagen: Zugangseinrichtungen zu Lagerbehältern und Dachflächen
  • 🛠️ Handwerksbetriebe: Werkstatteinbauten, PV-Zugänge und mehr