Prüfung PSAgA nach DGUV Grundsatz 312-906 – zertifiziert & dokumentiert | Induclimb
Prüfung & Zertifizierung

Prüfung PSAgA nach
DGUV 312-906

PSAgA schützt nur dann zuverlässig, wenn sie regelmäßig und fachgerecht geprüft ist. Das ist keine Empfehlung – es ist gesetzliche Pflicht. Wir prüfen durch befähigte Personen, vollständig dokumentiert und rechtssicher.

Befähigte Prüfpersonen
DGUV 312-906 konform
Bearbeitung in 48 Stunden
Digitale Prüfakte
Hol- & Bringservice

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz schützt nur dann zuverlässig, wenn sie regelmäßig und fachgerecht geprüft ist. Wer diese Prüfung vernachlässigt oder durch nicht qualifiziertes Personal durchführen lässt, setzt seine Mitarbeitenden einem vermeidbaren Risiko aus und haftet im Schadensfall persönlich.

Induclimb bietet die Prüfung von PSAgA nach DGUV Grundsatz 312-906 durch ausgebildete und dokumentiert befähigte Prüfpersonen an – schnell, vollständig dokumentiert und mit echter Fachkenntnis aus jahrelanger Praxis in der Seilzugangstechnik.

Was ist der DGUV Grundsatz 312-906?

Der DGUV Grundsatz 312-906 (früher: BGG 906) ist das zentrale Regelwerk für die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz in Deutschland. Er legt fest:

  • Wer PSAgA prüfen darf – ausschließlich befähigte Personen mit spezieller Sachkunde
  • Wie die Prüfung durchgeführt werden muss – Umfang, Prüfschritte, Dokumentation
  • In welchen Intervallen geprüft werden muss – mindestens einmal pro Jahr
  • Wann Ausrüstung zwingend ausgemustert werden muss

Wer selbst kurz hinschaut und abnickt, erfüllt diese Anforderung nicht. Ein fehlerhafter Prüfnachweis ist im Schadensfall rechtlich wertlos – und kann zu persönlicher Haftung führen.

Was wird geprüft?

Alle Komponenten eines PSAgA-Systems sind prüfpflichtig:

  • Auffanggurte (EN 361) – inkl. Verbindungsösen, Schnallen, Nähte und Gurtbänder
  • Haltegurte (EN 358) – auch wenn sie nicht direkt dem Absturzschutz dienen
  • Verbindungsmittel mit Falldämpfer (EN 355) – inkl. Aktivierungszustand des Falldämpfers
  • Bandschlingen und Seile (EN 354) – auf Abrieb, Schnitte, UV-Schäden
  • Höhensicherungsgeräte (EN 360) – Mechanik, Rücklaufsperre, Gehäuse
  • Abseilgeräte (EN 341, EN 12841) – Funktion, Verschleiß, Zertifizierung
  • Karabiner und Verbindungselemente (EN 362) – auf Verformung, Korrosion, Verschlussfunktion
  • Anschlagmittel (EN 354, EN 566) – Nähte, Material, Kennzeichnung
  • Positionierungsgeräte (EN 12841 Typ B/C) – Klemm- und Bremsfunktion

So läuft die Prüfung ab

01

Erfassung

Jedes Teil wird mit Seriennummer, Herstellerdatum und Typ erfasst. Fehlende Kennzeichnung wird ergänzt.

02

Sicht- & Funktionsprüfung

Visuelle und funktionale Prüfung auf Abrieb, Korrosion, UV-Schäden und korrekte Verschlussmechanismen.

03

Ablaufdaten & Rückrufe

Abgleich gegen Herstellerhinweise und bekannte Rückrufaktionen. Maximale Nutzungsdauer wird geprüft.

04

Protokoll & Plakette

Vollständiges Prüfprotokoll, Ausmusterungsempfehlungen und Prüfplakette für bestandene Teile.

Wann muss außerordentlich geprüft werden?

Neben der regulären Jahresprüfung gibt es Ereignisse, nach denen eine sofortige Prüfung Pflicht ist:

  • Nach jeder Sturzbelastung – auch wenn keine sichtbaren Schäden vorliegen
  • Nach Kontakt mit Chemikalien, Ölen oder starker Hitze
  • Bei unklarer Lagerungsgeschichte, z. B. nach Übernahme gebrauchter Ausrüstung
  • Nach Reparaturen oder Modifikationen

PSAgA-Verwaltung und digitale Prüfakte

Auf Wunsch unterstützt Induclimb beim Aufbau eines digitalen PSAgA-Managementsystems. Damit behalten Sie dauerhaft den Überblick über Bestand und Zustand aller Ausrüstungen, nächste Prüftermine je Gerät, Zuordnung zu Mitarbeitenden oder Abteilungen sowie die vollständige Prüfhistorie und Ausmusterungsnachweise.

Ihre Vorteile mit Induclimb

Befähigte PrüfpersonenGemäß DGUV 312-906, dokumentiert und nachweisbar
48h-BearbeitungSchnelle Prüfung, keine langen Wartezeiten
Hol- & BringserviceBei größeren Ausrüstungsmengen
Digitale PrüfakteAuditfähig, exportfähig, jederzeit abrufbar
Beratung bei AusmusterungUnd Unterstützung bei Ersatzbeschaffung
ErinnerungsserviceDamit keine Prüffrist abläuft

PSAgA prüfen lassen

Wir stimmen Termin, Umfang und Abwicklung direkt mit Ihnen ab. Schnell, rechtssicher, vollständig dokumentiert.

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