Was fest montiert ist, wirkt sicher. Doch Witterung, Korrosion und mechanische Belastung hinterlassen unsichtbare Schäden. Die Prüfung ortsfester Steigleitern ist gesetzlich vorgeschrieben – wir führen sie durch befähigte Personen durch.
Steigleitern und Steigeisengänge sind an Industrieanlagen, Silos, Gebäudefassaden, Türmen und Schornsteinen alltäglich präsent – und werden häufig unterschätzt. Die ortsfeste Montage führt dazu, dass diese Zugangssysteme oft jahrelang ungeprüft bleiben. Witterungseinflüsse, Korrosion, mechanische Belastung und unsachgemäße Nachrüstungen können dabei unsichtbare Schäden hinterlassen, die im Ernstfall zum Absturz führen.
Induclimb übernimmt diese Prüfung durch ausgebildete befähigte Personen – schnell, vollständig und mit lückenloser Dokumentation.
| Regelwerk | Inhalt |
|---|---|
| DIN EN ISO 14122-4 | Sicherheit von Maschinen – ortsfeste Zugänge, speziell für maschinennahe Steigleitern |
| DIN 18799-1 | Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen – Maße, Konstruktion, Prüfung |
| DGUV Information 208-032 | Handlungsanleitung für die Prüfung ortsfester Steigleitern und Steigeisengänge |
| BetrSichV | Regelt Arbeitsmittel und deren regelmäßige Prüfung |
| TRBS 1201 | Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen |
| TRBS 1203 | Befähigte Personen – Anforderungen an Qualifikation und Tätigkeit |
Die Prüfpflicht ist klar definiert:
Fehlt die Dokumentation, fehlt im Schadensfall der Nachweis pflichtgemäßen Handelns.
Sie wissen nicht, wann Ihre Steigleitern zuletzt geprüft wurden? Oder Sie brauchen einen aktuellen Nachweis für Behörden oder Versicherungen? Rufen Sie uns an.