Prüfung Steigleitern & Steigeisengänge – normgerecht & dokumentiert | Induclimb
Prüfung & Inspektion

Prüfung Steigleitern
& Steigeisengänge

Was fest montiert ist, wirkt sicher. Doch Witterung, Korrosion und mechanische Belastung hinterlassen unsichtbare Schäden. Die Prüfung ortsfester Steigleitern ist gesetzlich vorgeschrieben – wir führen sie durch befähigte Personen durch.

Befähigte Personen nach TRBS 1203
Nach DGUV 208-032
Vollständige Fotodokumentation
Instandsetzung aus einer Hand
Langfristige Prüfplanung

Steigleitern und Steigeisengänge sind an Industrieanlagen, Silos, Gebäudefassaden, Türmen und Schornsteinen alltäglich präsent – und werden häufig unterschätzt. Die ortsfeste Montage führt dazu, dass diese Zugangssysteme oft jahrelang ungeprüft bleiben. Witterungseinflüsse, Korrosion, mechanische Belastung und unsachgemäße Nachrüstungen können dabei unsichtbare Schäden hinterlassen, die im Ernstfall zum Absturz führen.

Induclimb übernimmt diese Prüfung durch ausgebildete befähigte Personen – schnell, vollständig und mit lückenloser Dokumentation.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

RegelwerkInhalt
DIN EN ISO 14122-4Sicherheit von Maschinen – ortsfeste Zugänge, speziell für maschinennahe Steigleitern
DIN 18799-1Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen – Maße, Konstruktion, Prüfung
DGUV Information 208-032Handlungsanleitung für die Prüfung ortsfester Steigleitern und Steigeisengänge
BetrSichVRegelt Arbeitsmittel und deren regelmäßige Prüfung
TRBS 1201Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1203Befähigte Personen – Anforderungen an Qualifikation und Tätigkeit

Prüfpflichten im Überblick

Die Prüfpflicht ist klar definiert:

  • Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person gemäß TRBS 1203
  • Bei Veränderungen an der Leiter oder ihrer Umgebung
  • Nach Beschädigungen oder Ereignissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen könnten
  • Bei Wiederinbetriebnahme nach längerem Stillstand
  • Bei Neuinstallation vor Erstnutzung

Fehlt die Dokumentation, fehlt im Schadensfall der Nachweis pflichtgemäßen Handelns.

Was wir konkret prüfen

Sichtkontrolle aller Komponenten

  • Holme, Sprossen, Steigeisen – auf Korrosion, Verformung, Brüche, Risse
  • Schweißnähte und Verbindungsstellen – auf Rissbildung und Ablösungen
  • Oberflächenschutz (Verzinkung, Lackierung) – auf Beschädigungen

Maßkontrolle nach Norm

  • Sprossenabstand: 25–35 cm (DIN 18799-1)
  • Wandabstand: mindestens 20 cm
  • Holmbreite: mindestens 35 cm
  • Kopffreiheit und Ausstieg: normkonform?
  • Rückenschutz ab 5 m Absturzhöhe vorhanden und korrekt dimensioniert?

Befestigungsprüfung

  • Wandhalter und Verankerungen – auf Festigkeit und Normkonformität
  • Schraubenverbindungen – auf Vollständigkeit, Anzugsmoment, Korrosion
  • Dübel und Einbetonierungen – auf Rissbildung im Untergrund

Steigschutz und Sicherungssysteme

  • Steigschutzschiene oder Steigschutzläufer vorhanden und funktionsfähig?
  • Anschlagpunkt am Kopf der Leiter normgerecht?
  • Sicherheitsabstand zur Steigeisenlinie ausreichend?

Typische Mängel aus der Praxis

  • Durchgehende Korrosion an Wandhaltern – oft erst nach Entfernung von Schutzabdeckungen sichtbar
  • Fehlender oder beschädigter Rückenschutz – bei älteren Anlagen häufig nicht nachgerüstet
  • Improvisierte Steigschutzlösungen ohne Zulassung – gefährlich und rechtlich unzulässig
  • Deformierte Sprossen durch Anfahrschäden oder Vandalismus
  • Nicht normgerechte Nachrüstungen – z. B. Stahl und Aluminium gemischt ohne Trennelement
  • Fehlende Zugangssicherung – z. B. kein abschließbarer Einstiegsschutz am Fuß der Leiter

Typische Einsatzbereiche

🏭
IndustriegebäudeZugänge zu Dachflächen, Krantraversen, Schornsteinen
🌾
Silos und LagertanksAußen- und Innenleiterprüfung inkl. Steigschutz
📡
TelekommunikationstürmeSteigeisengänge in Turmsegmenten
🏘️
WohnhochhäuserFassadenleitern für Wartung und Reinigung
🛠️
HandwerksbetriebeZugänge zu Dach und Obergeschossen

Ihre Vorteile mit Induclimb

Befähigte PrüfpersonenNach TRBS 1203 und DGUV 208-032
Vollständige FotodokumentationUnd detaillierter Prüfbericht
Schnelle ReaktionszeitenAuch bei kurzfristigen Terminen
Instandsetzung aus einer HandBei festgestellten Mängeln
Langfristige PrüfplanungMit Erinnerungsservice für Folgeprüfungen

Steigleitern prüfen lassen

Sie wissen nicht, wann Ihre Steigleitern zuletzt geprüft wurden? Oder Sie brauchen einen aktuellen Nachweis für Behörden oder Versicherungen? Rufen Sie uns an.

oder einfach: +49 (0) 162 32 12 579